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Isolationspflicht und PCR-Testpflicht bei positivem Selbsttest enden mit dem 31. Januar 2023!

Die niedersächsische Landesregierung hat beschlossen, die Absonderungsverordnung, die mit Ablauf des 31. Januar 2023 außer Kraft getreten ist, nicht erneut zu verlängern.

Die Verordnung sieht unter anderem die Pflicht zu einer fünftägigen Selbstisolation im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 sowie die Pflicht zur Bestätigung bzw. Überprüfung eines positiven Selbst- oder Schnelltests mittels einer PCR-Testung vor.

Quelle: Hinweise zur Quarantäne | Portal Niedersachsen

 

Wichtige Information:

Wenn Sie unsere Praxis wegen eines Infektes aufsuchen, bitten wir Sie um das Tragen einer FFP2 Maske und einer vorherigen Testung auf das Coronavirus (Schnelltest).
Wir möchten uns und unsere Patienten schützen.